Erbstreit vernichtet Vermögen!
Das muss nicht sein!
Im Rahmen einer Erben-Beratung zeigen wir Ihnen anhand konkreter Fall-Beispiele genau, welche finanziellen Risiken bei welchem Szenario entstehen.
Gerne stellen wir Ihnen alle möglichen Handlungsalternativen und Lösungsansätze vor.
Welche Lösung ist die finanziell günstigste und welche ist die, die sich am schnellsten umsetzen lässt?
Danach entscheiden Sie in aller Ruhe, welche Lösung die beste für Sie ist.
Das Wichtigste:
Entscheiden Sie erst nach einer tiefgehenden Erben-Beratung.
Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
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Wir beraten auch Firmeninhaber.
Was passiert im Erbfalle mit der Firma?
Wir klären Sie gerne auf.
Jetzt schon an Morgen denken.
Morgen kann es schon zu spät sein.
Erkennen Sie die Fallstricke! Ergreifen Sie Gegenmaßnahmen!
Mit einer qualifizierten Erbberatung sparen Sie bares Geld.
Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!
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Gesetzlich bilden Sie mit zwei oder mehr Erben eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft, jeder Gegenstand im Nachlass gehört allen gemeinschaftlich.
Das bedeutet vor allem:
Bis zur geregelten Aufteilung des Erbes können Sie nicht allein über auch nur einen Nachlassgegenstand verfügen.
Sollten Immobilien verkauft werden, muss darüber Einigkeit unter allen Erben bestehen.
Und wie ein Damoklesschwert droht eine Gefahr, an die man selten denkt:
Wenn ein Miterbe stirbt, wird der Erbanteil weitervererbt und die Aufteilung wird noch komplizierter.
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Für eine qualifizierte Erben-Beratung benötigen wir zunächst folgende Unterlagen:
1. Testament
2. Erbschein
3. Grundbuchauszüge der Immobilien
Anhand dieser Unterlagen erhalten Sie von uns einen Detailüberblick bezüglich Ihrer Erbsituation. Diese Unterlagen sollten Ihnen in elektronischer Form vorliegen.
Sollten Sie bereits im Streit mit Ihren Miterben sein, teilen Sie uns in aller Kürze mit, worum es in Ihrem Streit geht.
Wer an dieser Stelle nicht sofort handelt, kann in große Schwierigkeiten kommen..
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Wenn Sie Zweifel haben oder befürchten, sich nicht einig zu werden, lassen Sie sich als Erbe oder als Erbengemeinschaft sofort beraten!
Bringen Sie sich alle auf einen Wissenstand, erkennen Sie die besten Alternativen! Nur so kommen Sie zu einem Ergebnis, das alle zufrieden stellt und jeder wieder ruhig schlafen kann.
Jede Beratung ist viel günstiger als auch nur ein Rechtsstreit einem Miterben.
Wenn Streit droht, oder schon da ist, lassen Sie sich von einem unbeteiligten Dritten, der keine eigenen Interessen am Erbe hat, ausführlich beraten!
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Wir würden Ihnen gerne an dieser Stelle alle Lösungen aufführen, wie Sie einem Erbenstreit entkommen oder auflösen. Das würde aber nun den Rahmen sprengen.
Nachdem jeder Erbfall unterschiedlich und in seiner Art auch sehr speziell ist, können wir für Sie nur dann qualifiziert beraten und Lösungen erarbeiten, wenn wir alle Fakten und Daten kennen.
Schildern Sie uns Ihren Erbfall und senden Sie uns über unsere Kontaktseite Informationen zu Ihrem Anliegen.
Sind Sie bereits im Erbenstreit? Wir werden Ihnen helfen.
Es gilt, keine Zeit zu verlieren. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung.
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Die Kosten einer Erbberatung bei uns sind eigentlich fast lächerlich im Vergleich dazu, was Sie bei einem Rechtsanwalt bezahlen müssten.
Die Kosten richten sich nach dem Umfang des Erbes oder des Erbenstreit. In der Regel sollten 1.500,-- Euro bis 2.000,-- Euro ausreichen.
Gerne bieten wir Ihnen auch an, stundenweise abzurechnen. Das Stundenhonorar beginnt i.d.R. ab 214,20 Euro inkl. 19% MwSt..
Sobald wir Ihren Erbfall kennen, können wir Ihnen unser Honorar genau mitteilen.
Für eine weitere Informationen klicken Sie bitte unten auf den Button.
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Wir können nur schriftliche Anfragen über unsere Kontaktseite oder über "Sofort Kontakt" schnell und zügig bearbeiten. Falls Sie nicht Wissen wie Sie die Kontaktseite ausfüllen sollen, hilft Ihnen unser Telefonservice gerne weiter. Telefonanfragen können nicht bearbeitet werden.
+49 (0) 162 - 518 80 - 52
Wenn Sie an unserem Erfolg teilhaben wollen,
können Sie gerne ganz einfach bei
uns Partner werden.
Wir beraten ab einem Erbvolumen von 800.000 Euro.
Wir machen keine Finanzierungsgeschäfte.
Wir machen keine Rechtsberatung.
Rechtsberatung falls gewünscht, werden durch
unsere externe Partner durchgeführt.
Für die steuerliche Beratung sowie Erklärungen für das
Finanzamt empfehlen wir Ihnen gerne bewährte
Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer in Ihrer Nähe.